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   LAG Hamburg, 13.01.1987 - 5 Ta 35/86   

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LAG Hamburg, 13.01.1987 - 5 Ta 35/86 (https://dejure.org/1987,3521)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 13.01.1987 - 5 Ta 35/86 (https://dejure.org/1987,3521)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - 5 Ta 35/86 (https://dejure.org/1987,3521)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestandsschutzstreitigkeiten; Festsetzung des Gegenstandswerts; Bestandsschutzprozess; Ansetzen des Regelwertes; Bilden eines Streitgegenstandes; Mehrere Kündigungen; Besonderer Gegenstandswert; Erteilung eines Zwischenzeugnisses; Auskunftsansprüche; Nebenansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - unterschiedliche Kündigungsgründe - Differenztheorie - Zeugnis - Auskunft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Hamburg, 30.05.1984 - 7 Ta 6/84

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.01.1987 - 5 Ta 35/86
    Wiederum andere Landesarbeitsgerichte setzen ebenfalls für die nachfolgenden Kündigungen einen gesonderten Streitwert an, der aber unter Gebrauch des nach § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG eingeräumten freien Ermessens nicht auf den Höchststreitwert von drei Monatsbezügen festgesetzt wird (vgl. z.B. LAG Hamm, Beschl. v. 6. Mai 1982 - Ta 93/82-, EzA § 12 Streitwert Nr. 15; Beschl. v. 24. Mai 1984 - 8 Ta 130/84-, AnwBl. 1985, S. 98).

    Nach dem Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. November 1983 (- 1 Ta 12/83 - AnwBl. 1984, S. 316 und diesem Beschluß folgend LAG Hamburg, Beschl. vom 30. Mai 1984 - 7 Ta 6/84 -, AnwBl. 1985, S. 98 und LAG Kiel, Beschl. v. 23. August 1984 - 4 Ta 89/84 -, AnBl, 1985, S. 99) sind in jedem Fall bei mehreren Kündigungen, die im Wege der Klaghäufung in einer Klage angegriffen werden, die Gegenstandswerte zusammenzurechnen, wobei offengelassen wird, ob dies auch gilt, wenn die Kündigungen in zeitlich und sachlich engem Zusammenhang stehen, namentlich wenn bei einer fristlosen Kündigung gleichzeitig eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen wird.

  • BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79

    Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.01.1987 - 5 Ta 35/86
    Das Bundesarbeitsgericht lehnt eine Addition der Streitwerte nach § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG soweit erkennbar für den Fall ab, daß die Kündigungen in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen (BAG, Beschl. v. 20. Junuar 1967 - 2 AZR 232/65 -, AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953 zu 2 d. Gr. im Falle einer fristlosen und vorsorglich weiteren fristlosen Kündigung; Beschl. v. 6. Dezember 1984 - 2 AZR 754/79/B -, EzA § 12 Streitwert Nr. 34 im Falle des Streits um die Wirksamkeit einer Befristung und einer vorsorglich ausgesprochenen fristgerechten Kündigung).
  • BAG, 31.05.1979 - 2 AZR 473/77

    Feststellungsklage - Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung -

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.01.1987 - 5 Ta 35/86
    Zwar handelt es sich nach der Theorie vom punktuellen Streitgegenstand um mehrere Streitgegenstände (BAG, Urt. v. 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77-, AP Nr. 50 zu § 256 ZPO, zu II 1. a der Gründe; KR Friedrich, 2. Aufl., § 4 KSchG Rz 225 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.01.1967 - 2 AZR 232/65

    Streitwert: Kündigung - Vergleich - Dreimonatsvergütung - Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.01.1987 - 5 Ta 35/86
    Das Bundesarbeitsgericht lehnt eine Addition der Streitwerte nach § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG soweit erkennbar für den Fall ab, daß die Kündigungen in einem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen (BAG, Beschl. v. 20. Junuar 1967 - 2 AZR 232/65 -, AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953 zu 2 d. Gr. im Falle einer fristlosen und vorsorglich weiteren fristlosen Kündigung; Beschl. v. 6. Dezember 1984 - 2 AZR 754/79/B -, EzA § 12 Streitwert Nr. 34 im Falle des Streits um die Wirksamkeit einer Befristung und einer vorsorglich ausgesprochenen fristgerechten Kündigung).
  • ArbG Siegen, 17.09.1982 - 2 Ca 634/82
    Auszug aus LAG Hamburg, 13.01.1987 - 5 Ta 35/86
    Das Beschwerdegericht hält es dem Arbeitsgericht folgend - in solchen Fällen für angemessen, den Einsatzwert für den Zeugnisanspruch mit 500,- DM festzusetzen (LAG Hamburg a.a.O.; LAG Bremen Beschl. v. 23. Dezember 1982 AnwBl. 1984, S. 155).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.08.1984 - 4 Ta 89/84

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.01.1987 - 5 Ta 35/86
    Nach dem Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 11. November 1983 (- 1 Ta 12/83 - AnwBl. 1984, S. 316 und diesem Beschluß folgend LAG Hamburg, Beschl. vom 30. Mai 1984 - 7 Ta 6/84 -, AnwBl. 1985, S. 98 und LAG Kiel, Beschl. v. 23. August 1984 - 4 Ta 89/84 -, AnBl, 1985, S. 99) sind in jedem Fall bei mehreren Kündigungen, die im Wege der Klaghäufung in einer Klage angegriffen werden, die Gegenstandswerte zusammenzurechnen, wobei offengelassen wird, ob dies auch gilt, wenn die Kündigungen in zeitlich und sachlich engem Zusammenhang stehen, namentlich wenn bei einer fristlosen Kündigung gleichzeitig eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen wird.
  • LAG Hamm, 24.05.1984 - 8 Ta 130/84

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.01.1987 - 5 Ta 35/86
    Wiederum andere Landesarbeitsgerichte setzen ebenfalls für die nachfolgenden Kündigungen einen gesonderten Streitwert an, der aber unter Gebrauch des nach § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG eingeräumten freien Ermessens nicht auf den Höchststreitwert von drei Monatsbezügen festgesetzt wird (vgl. z.B. LAG Hamm, Beschl. v. 6. Mai 1982 - Ta 93/82-, EzA § 12 Streitwert Nr. 15; Beschl. v. 24. Mai 1984 - 8 Ta 130/84-, AnwBl. 1985, S. 98).
  • LAG München, 15.09.1983 - 7 Ta 41/83

    Kündigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.01.1987 - 5 Ta 35/86
    Das LAG München (Beschluß vom 15. September 1983 - 7 Ta 41/83 -, EzA § 12 Streitwert Nr. 24) lehnt ebenfalls eine Addition der Streitwerte bei sachlichen Zusammenhang der Kündigungen ab; sieht diesen sachlichen Zusammenhang aber bereits schon dann als gegeben an, wenn die Wirksamkeit der vorangegangenen Kündigung noch im Streit ist, weil die nachfolgenden Kündigungen dann logischer Weise nur vorsorglichen Charakter haben können.
  • LAG Düsseldorf, 15.03.1984 - 7 Ta 40/84

    Streitwertfestsetzung

    Auszug aus LAG Hamburg, 13.01.1987 - 5 Ta 35/86
    Zumindest im Falle von Bestandsschutzverfahren ist gemäß § 12 Abs. 7 S. 3 ArbGG die Vorschrift des § 24 S. 1 GKG nicht andwendbar, so daß der Weg für eine gesonderte Gegenstandswertfestsetzung frei ist (LAG Bremen, Beschl. v. 1. November 1982 - Ta 63/82 - EzA § 61 Nr. 9; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 15. März 1984 - 7 Ta 40/84 -, EzA § 25 GKG Nr. 3).
  • LAG Hamburg, 11.01.2008 - 8 Ta 13/07

    Gegenstandswert

    Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis wird teilweise ebenfalls mit einem Monatsgehalt (LAG Hamburg v. 13.11.1987 - 5 Ta 35/86 - JurBüro 88, 1158; ArbG Hamburg v. 26.05.2005 - 3 Ca 81/05 - juris; LAG Schleswig-Holstein v. 18.03.1986 - 2 Ta 31/86 - AnwBl. 87, 497), teilweise nur mit einem halben Monatsgehalt (LAG Hamm v. 31.08.1989 - 8 Ta 377/89 - JurBüro 90, 39 und v. 19.06.1986 - 8 Ta 142/86 - AnwBl. 87, 497; ErfK-Koch, 7. Aufl. 2007, § 12 ArbGG Rz 33) bewertet.
  • LAG Hamburg, 29.12.2010 - 4 Ta 27/10

    Gegenstandswert - Vergleichsmehrwert bei Streit über die Erteilung eines

    Der Anspruch auf ein qualifiziertes Endzeugnis wird, soweit auch über dessen Inhalt gestritten wird, nach der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamburg mit einem Monatsgehalt bemessen (vgl. LAG Hamburg Beschluss vom 11. Januar 2008 - 8 Ta 13/07 - EzA-SD 2008, Nr, 7, 23; Beschluss vom 30. Juni 2005 - 8 Ta 5/05 - Juris; Beschluss vom 13. Januar 1987 - 5 Ta 35/86 - Juris).
  • LAG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Ta 10/10

    Streitwertfestsetzung - Prozessvergleich - Streit über die Gesamtnote des

    Der Anspruch auf ein qualifiziertes Zwischenzeugnis wird teilweise ebenfalls mit einem Monatsgehalt (LAG Hamburg vom 13. November 1987, 5 Ta 35/86; LAG Schleswig-Holstein vom 18. März 1986, 2 Ta 31/86), teilweise nur mit einem halben Monatsgehalt (LAG Hamm vom 31. August 1989, 8 Ta 377/89; LAG Hamm vom 19. Juni 1986, 8 Ta 142/86) bewertet.
  • LAG Hamm, 23.02.1989 - 8 Ta 3/89

    Streitwert; Zwischenzeugnis; Klage auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses

    Teilweise wird das volle Monatsentgelt zugrunde gelegt (LAG Hamburg vom 13.1.1987, JurBüro 1988 S. 1158; vom 30.5.1984, AnwBl. 1985 S. 98), teilweise werden Beträge von 500,-- DM (LAG Stuttgart vom 19.4.1985, DB 1985 S. 1539 = AnwBl. 1985 S. 588) oder 1000,-- DM (LAG Hannover, AnwBl. 1988 S. 97) festgesetzt.
  • LAG Hamburg, 08.02.1994 - 4 Ta 20/93

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen "wirtschaftliche Einheit"

    Dies soll unabhängig davon gelten, ob die Kündigungsschutzklagen in getrennten oder im selben Verfahren erhoben werden (so auch LAG Hamburg Erste Kammer, 07.08.87, LAGE § 12 ArbGG 1979 § 12 Streitwert Nr. 67; Siebte Kammer, 30.05.84, AnwBl 1985, 98; Fünfte Kammer, 13.1.87, JurBüro 1988, 1158 ; 23.4.87, LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 64; LAG Kiel, Vierte Kammer, 23.8.84, AnwBl 1985, 99).
  • LAG Hamburg, 12.01.1998 - 4 Ta 28/97

    Wertfestsetzung für ein Zeugnis

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